Allgemeine Verkaufsbedingungen der SBRS GmbH
1. Allgemeines
(b) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt und bedürfen daher der Schriftform.
c) Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung an Dritte weiterzugeben. Soweit eine gesetzliche Verpflichtung gegenüber Behörden oder Gerichten zur Weitergabe besteht, wird der Kunde nur die Daten weitergeben, die insoweit zwingend erforderlich sind und uns unverzüglich über die Weitergabe informieren.
d) Diese Verkaufsbedingungen gelten nicht nur für diese Bestellung, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot / Angebotsunterlagen
b) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Lieferung
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
b) Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, insbesondere Pläne, Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger vom Kunden zu treffender Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder werden wir durch höhere Gewalt oder ähnliche Ereignisse, wie z.B. Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Unterlieferanten sowie sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, an der Lieferung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so schuldet er Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Kaufsache, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 %, beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, uns verpflichtet. Der Nachweis und die Geltendmachung höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien vorbehalten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche oder Rechte, die uns zustehen, bleibt vorbehalten.
d) Verletzt der Kunde schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche oder Rechte bleibt vorbehalten.
e) Sofern die Voraussetzungen der Absätze (c und/oder d) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
f) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB handelt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit uns nicht Vorsatz zur Last fällt.
g) Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % des Lieferwertes, insgesamt jedoch nicht mehr als 8 % des Lieferwertes.
h) Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.
i) Der Kunde ist verpflichtet, für die gelieferte Ware eine Endverbleibserklärung abzugeben. Für den Fall, dass er keine Endverbleibserklärung abgibt oder gegen Exportkontrollvorschriften verstößt, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde uns eine beabsichtigte militärische Endverwendung der bestellten Ware verschwieg. Der Kunde ist auch verpflichtet, die geltenden Exportbestimmungen einzuhalten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes und der sonstigen deutschen Vorschriften zur Exportkontrolle einzuhalten. Die Vertragserfüllung unsererseits steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse durch nationale oder internationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos, Handelsbeschränkungen und/oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
4. Preise / Zahlungsbedingungen
b) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
c) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
d) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, uns Sicherheiten zu stellen. Ab diesem Zeitpunkt dienen die in unserem Besitz oder Verfügungsgewalt befindlichen Gegenstände und Rechte des Kunden zur Sicherung unserer fälligen Forderungen. Wir sind berechtigt, das Pfandrecht offenzulegen und Sicherheiten freihändig zum Börsen- oder Marktpreis zu veräußern, soweit nicht eine öffentliche Versteigerung zwingend vorgeschrieben ist. Unbeschadet weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzugs sind unsere Forderungen ab Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen.
5. Gefahrübergang
- bei Lieferungen ohne Montage mit dem Verlassen des Lieferwerks abhol- oder versandbereit gemeldet ist;
- bei Lieferungen mit Montage am Tag der abgeschlossenen Montage.
b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist „Lieferung ab Werk“ vereinbart.
6. Eigentumsvorbehalt
–abzüglich angemessener Verwertungskosten.
b) wird vom Kunden stets für uns durchgeführt. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
c) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
7. Rechte an Werkzeugen / Vorrichtungen
8. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechtsmängel
b) Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte und vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in § 13 (d) bestimmten Fristen wie folgt: Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für die betreffenden Lieferungen erwirken, sie so zu modifizieren, dass das Eigentumsrecht nicht verletzt wird, oder auszutauschen. Ist uns dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die vorgenannten Verpflichtungen bestehen nur, wenn der Kunde uns von den von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich verständigt,eine Verletzung nicht anerkennt und sich alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehält. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass die Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung.
c) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller vertragswidrig geändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz zur Last.
9. Prüfung und Abnahme der Ware
b) Haben wir den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme der Ware aufgefordert, so hat dies spätestens zwei Wochen nach der Aufforderung zu erfolgen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt.
10. Änderungen von Normen
11. Rechte an Dokumenten und Software
b) Der Kunde hat das nicht ausschließliche Recht, von uns gelieferte Software mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form und auf den vereinbarten Produkten zu nutzen. Der Kunde darf ohne ausdrückliche Vereinbarung auch bis zu zwei Sicherungskopien anfertigen.
12. Abbildungen, Beschreibungen, Produktspezifikationen
b) Wir beraten Sie nach bestem Wissen. Daten und Informationen über die Eignung und Anwendung unserer Produkte befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren verantwortlich.
c) Der Kunde ist verpflichtet, die für unsere Produkte geltenden Produktspezifikationen zu beachten und einzuhalten. Diese können auf unserer Website eingesehen werden oder werden von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wir haften nicht für Mängel oder Schäden, die sich aus der nicht spezifikationsgemäßen Verwendung unserer Produkte ergeben
13. Mängelhaftung
b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Formeiner Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
14. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
b) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
c) Eine weitergehende Haftung als vorstehend vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
d) Die Begrenzung nach Abs. (c) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
e) Soweit die Schadensersatzhaftung gegen uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
15. Gerichtsstand / Erfüllungsort
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
c) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
d) Die übrigen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben verbindlich, auch wenn einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sind. Dies gilt nicht, wenn die Einhaltung der Bedingungen für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der DSGVO weisen wir den Kunden darauf hin, dass wir personenbezogene Daten über ihn speichern.
Stand: Juli 2020