Allgemeine Verkaufs­bedingungen der SBRS GmbH

1. Allgemeines

a) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

(b) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt und bedürfen daher der Schriftform.

c) Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung an Dritte weiterzugeben. Soweit eine gesetzliche Verpflichtung gegenüber Behörden oder Gerichten zur Weitergabe besteht, wird der Kunde nur die Daten weitergeben, die insoweit zwingend erforderlich sind und uns unverzüglich über die Weitergabe informieren.

d) Diese Verkaufsbedingungen gelten nicht nur für diese Bestellung, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Angebot / Angebots­unterlagen

a) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

b) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Lieferung

a) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit hierdurch kein unverhältnismäßiger Mehraufwand für den Kunden entsteht. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen und dadurch unsere Ansprüche gefährdet werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dieses Widerrufsrecht besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

b) Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, insbesondere Pläne, Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger vom Kunden zu treffender Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder werden wir durch höhere Gewalt oder ähnliche Ereignisse, wie z.B. Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Unterlieferanten sowie sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, an der Lieferung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so schuldet er Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Kaufsache, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 %, beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, uns verpflichtet. Der Nachweis und die Geltendmachung höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien vorbehalten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche oder Rechte, die uns zustehen, bleibt vorbehalten.

d) Verletzt der Kunde schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche oder Rechte bleibt vorbehalten.

e) Sofern die Voraussetzungen der Absätze (c und/oder d) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

f) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB handelt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit uns nicht Vorsatz zur Last fällt.

g) Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % des Lieferwertes, insgesamt jedoch nicht mehr als 8 % des Lieferwertes.

h) Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.

i) Der Kunde ist verpflichtet, für die gelieferte Ware eine Endverbleibserklärung abzugeben. Für den Fall, dass er keine Endverbleibserklärung abgibt oder gegen Exportkontrollvorschriften verstößt, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde uns eine beabsichtigte militärische Endverwendung der bestellten Ware verschwieg. Der Kunde ist auch verpflichtet, die geltenden Exportbestimmungen einzuhalten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes und der sonstigen deutschen Vorschriften zur Exportkontrolle einzuhalten. Die Vertragserfüllung unsererseits steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse durch nationale oder internationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos, Handelsbeschränkungen und/oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.

4. Preise / Zahlungs­bedingungen

a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Versicherung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haben wir Anspruch auf Zahlung von 20 % der bestellten Lieferungen und Leistungen ab Vertragsschluss. Die Rechnungsbeträge sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Wir können die Lieferung aber auch nach rechtzeitiger Ankündigung von sofortiger Zahlung abhängig machen.

b) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

c) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

d) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, uns Sicherheiten zu stellen. Ab diesem Zeitpunkt dienen die in unserem Besitz oder Verfügungsgewalt befindlichen Gegenstände und Rechte des Kunden zur Sicherung unserer fälligen Forderungen. Wir sind berechtigt, das Pfandrecht offenzulegen und Sicherheiten freihändig zum Börsen- oder Marktpreis zu veräußern, soweit nicht eine öffentliche Versteigerung zwingend vorgeschrieben ist. Unbeschadet weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzugs sind unsere Forderungen ab Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen.

5. Gefahr­übergang

a) Die Gefahr geht wie folgt auf den Kunden über:

  • bei Lieferungen ohne Montage mit dem Verlassen des Lieferwerks abhol- oder versandbereit gemeldet ist;
  • bei Lieferungen mit Montage am Tag der abgeschlossenen Montage.

b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist „Lieferung ab Werk“ vereinbart.

6. Eigentums­vorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verfügungberechtigt, der Verwertungserlös richtet sich nach den Verbindlichkeiten des Kunden
–abzüglich angemessener Verwertungskosten.

b) wird vom Kunden stets für uns durchgeführt. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

c) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

7. Rechte an Werk­zeugen / Vor­richtungen

Durch die Erstattung von Kosten oder Kostenanteilen für Werkzeuge oder Vorrichtungen erwirbt der Kunde keine Rechte an den Werkzeugen. Vielmehr bleiben diese unser Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8. Gewerbliche Schutz­rechte/Urheberrechte/Rechts­mängel

a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Lieferung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend „Schutzrechte“ genannt) zu erbringen. Zu diesem Zweck werden nur die Rechtsverhältnisse im Land des Ort der Lieferung.

b) Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte und vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in § 13 (d) bestimmten Fristen wie folgt: Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für die betreffenden Lieferungen erwirken, sie so zu modifizieren, dass das Eigentumsrecht nicht verletzt wird, oder auszutauschen. Ist uns dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die vorgenannten Verpflichtungen bestehen nur, wenn der Kunde uns von den von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich verständigt,eine Verletzung nicht anerkennt und sich alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehält. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass die Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung.

c) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller vertragswidrig geändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz zur Last.

9. Prüfung und Abnahme der Ware

a) Ist eine Abnahme unserer Produkte/Leistungen unter besonderen Prüfbedingungen vereinbart, so hat die Abnahme durch den Kunden oder dessen Beauftragten in unserem Werk durchzuführen. Die Kosten der Abnahme trägt der Kunde. Unterlässt der Kunde diese Untersuchung, so gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert, wenn sie unser Werk verlässt.

b) Haben wir den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme der Ware aufgefordert, so hat dies spätestens zwei Wochen nach der Aufforderung zu erfolgen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt.

10. Änderungen von Normen

Die Produkte/Dienstleistungen entsprechen den zum Zeitpunkt der Erstellung des Produkts/der Dienstleistung vereinbarten Normen (z.B. DIN, EN) mit einer Artikelnummer in unserem hauseigenen System. Bestellt der Kunde das Produkt/die Dienstleistung mit einer bereits angelegten Artikelnummer zu einem späteren Zeitpunkt nach, erhält er von uns das Produkt/die Dienstleistung, die dem Standardstand zum Zeitpunkt der Artikelerstellung entspricht. Entspricht das Produkt/die Dienstleistung nicht mehr dem dann anerkannten Standardstand, werden wir das Produkt/die Dienstleistung nach entsprechender Absprache mit dem Kunden anpassen, sofern dies technisch möglich ist.

11. Rechte an Dokumenten und Software

a) An von uns zur Verfügung gestellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen (nachfolgend „Unterlagen“) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht und nur für vertragliche Zwecke verwendet werden und sind auf Verlangen an uns zurückzugeben.

b) Der Kunde hat das nicht ausschließliche Recht, von uns gelieferte Software mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form und auf den vereinbarten Produkten zu nutzen. Der Kunde darf ohne ausdrückliche Vereinbarung auch bis zu zwei Sicherungskopien anfertigen.

12. Abbildungen, Beschreibungen, Produkt­spezifikationen

a) Abbildungen und Beschreibungen sowie technische Daten entsprechen den Umständen oder Absichtenzum Zeitpunkt der Drucklegung der Liste oder sonstiger Auftragsunterlagen. Änderungen jeglicher Art, insbesondere soweit sie sich aus technischem Fortschritt, geänderter Konstruktion oder der gleichen ergeben, behalten wir uns vor, soweit sie für den Kunden – unter Berücksichtigung unserer Interessen –zumutbar sind.

b) Wir beraten Sie nach bestem Wissen. Daten und Informationen über die Eignung und Anwendung unserer Produkte befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren verantwortlich.

c) Der Kunde ist verpflichtet, die für unsere Produkte geltenden Produktspezifikationen zu beachten und einzuhalten. Diese können auf unserer Website eingesehen werden oder werden von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wir haften nicht für Mängel oder Schäden, die sich aus der nicht spezifikationsgemäßen Verwendung unserer Produkte ergeben

13. Mängel­haftung

a) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und eine Vereinbarung über die Vereinbarung etwaiger Schnittstellen zu Leistungen und Produkten des Kunden oder Dritter getroffen wurde.

b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Formeiner Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist.

c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

14. Haftungs­beschränkung, Haftungs­ausschluss

a) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und der Höhe nach auf 30 % des vereinbarten Preises der Leistung/Produkte begrenzt

b) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

c) Eine weitergehende Haftung als vorstehend vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

d) Die Begrenzung nach Abs. (c) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

e) Soweit die Schadensersatzhaftung gegen uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

15. Gerichts­stand / Erfüllungs­ort

a) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Bei Scheck- oder Wechselklagen sind wir auch berechtigt,am Erfüllungsort zu klagen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

c) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

d) Die übrigen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben verbindlich, auch wenn einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sind. Dies gilt nicht, wenn die Einhaltung der Bedingungen für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der DSGVO weisen wir den Kunden darauf hin, dass wir personenbezogene Daten über ihn speichern.

Stand: Juli 2020